Umsetzung abgeschlossen, Anwendung offen: Was das deutsche Gesetz für Claim-Prozesse bedeutet
Mit der Verkündung des Umsetzungsgesetzes steht der nationale Rahmen. Zwischen Verkündung und Anwendungsbeginn liegen gut sieben Monate — operativ die eigentlich entscheidende Phase.
Mit der Verkündung des Umsetzungsgesetzes ist die Phase der Unsicherheit über den nationalen Rechtsrahmen beendet. Für Unternehmen beginnt damit der Teil, der sich nicht delegieren lässt: die eigene Kommunikation kennen.
Die Erfahrung aus vergleichbaren Umstellungen — von der Datenschutz-Grundverordnung bis zur Berichtspflicht — ist eindeutig. Der Aufwand liegt selten in der inhaltlichen Bewertung einzelner Aussagen. Er liegt darin, überhaupt zu wissen, welche Aussagen existieren und wo sie stehen.
Die typische Lücke zwischen Annahme und Befund
In Gesprächen schätzen Unternehmen die Zahl ihrer nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen regelmäßig deutlich zu niedrig ein. Die Gründe sind strukturell, nicht nachlässig:
- Aussagen stehen auf Unterseiten, die seit Jahren nicht redaktionell bearbeitet wurden.
- Vertriebsunterlagen und Präsentationen entstehen dezentral.
- Social-Media-Beiträge bleiben dauerhaft abrufbar.
- Bild- und Verpackungsmotive enthalten Aussagen, die in keinem Textdokument stehen.
- Siegel und Zeichen wirken wie Gestaltungselemente, sind aber Aussagen.
Sinnvolle Reihenfolge für die verbleibende Zeit
- 01Erfassung des Bestands über alle Kanäle statt Stichproben.
- 02Einordnung nach einem dokumentierten Regelwerk, damit Priorisierung begründbar ist.
- 03Bearbeitung nach Risikoeinordnung und Reichweite, nicht nach Zuständigkeit.
- 04Aufbau der Nachweisstruktur parallel zur Textarbeit — eine Formulierung ohne Beleg ist keine Lösung.
- 05Festlegung des Freigabeprozesses für die Zeit nach dem Stichtag.
Wer erst am Stichtag mit der Erfassung beginnt, verhandelt nicht mehr über Formulierungen, sondern über Abschaltungen.
