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Regulatorik28.07.2026

Der unterschätzte Teil der EmpCo-Richtlinie: harmonisiertes Garantie-Label und Gewährleistungsinformation

Neben den Anforderungen an Nachhaltigkeitswerbung bringt die Richtlinie neue Kennzeichnungspflichten im B2C-Vertrieb. Sie betreffen Verkaufsräume, Online-Shops und Produktverpackungen.

Volker WeberFachliche Methodik5 Min. Lesezeit

In der öffentlichen Diskussion wird die EmpCo-Richtlinie fast ausschließlich über Green Claims wahrgenommen. Ein zweiter Regelungsstrang bleibt dabei regelmäßig unbeachtet, obwohl er operativ unmittelbar in den Vertrieb eingreift: die Transparenz über gesetzliche Gewährleistungsrechte und freiwillige Herstellergarantien.

Der Hintergrund ist empirisch: Verbraucher kennen die gesetzliche Mängelhaftung häufig nicht und verwechseln sie mit freiwilligen Garantien. Die Richtlinie erhöht deshalb die Sichtbarkeit beider Rechtsinstitute — und setzt zugleich einen Anreiz für langlebige Produkte.

Zwei Instrumente, zwei Anwendungsbereiche

GewährleistungsinformationGarantie-Label
Charaktergrundsätzlich verpflichtendnur bei entsprechender Herstellergarantie
VoraussetzungVerkauf von Waren an Verbraucherunentgeltliche Haltbarkeitsgarantie für die gesamte Ware von mehr als zwei Jahren
Platzierunghervorgehoben im Geschäft und im Online-Handelan der Verpackung, am Regal oder neben der Ware
Gestaltungvollständig harmonisiertvollständig harmonisiert

Harmonisiert bedeutet hier tatsächlich harmonisiert: Wortlaut, Symbolik, Farbgebung und der Verweis auf das europäische Informationsangebot sind vorgegeben. Gestalterische Anpassungen an das eigene Corporate Design sind nicht vorgesehen — ein Punkt, der in Abstimmungen mit Marketing regelmäßig für Diskussion sorgt.

Warum das ein Kommunikationsthema ist

Formal handelt es sich um vorvertragliche Informationspflichten. Praktisch entsteht daraus ein Schnittpunkt mit der Nachhaltigkeitskommunikation: Haltbarkeit und Langlebigkeit sind selbst Argumente, mit denen beworben wird. Wer „langlebig“ oder „reparierbar“ kommuniziert, sollte prüfen, ob die eigenen Garantiezusagen diese Aussage tragen — und ob die Kennzeichnung dazu passt.

  • Produktbezogene Langlebigkeitsaussagen in der Kommunikation erfassen
  • Abgleich mit den tatsächlich gewährten Garantien
  • Verkaufsräume und Online-Shop auf die geforderte Darstellung prüfen
  • Verantwortlichkeiten zwischen Hersteller und Händler klären

Von der Analyse zur Arbeit

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