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Plattform · Nachweisabgleich

Eine Formulierung ohne Beleg ist keine Lösung.

Als zusätzliche Funktion können identifizierte Claims gegen bereitgestellte Nachweisunterlagen abgeglichen werden. Damit verschiebt sich die Arbeit von der Textoberfläche auf die Grundlage der Aussage.

Nachweisabgleich
  • „Recyclinganteil 72 %“gedeckt
  • „emissionsarme Produktion“teilweise gedeckt
  • „klimaneutrales Unternehmen“im geprüften Umfang nicht gefunden

„Nicht gefunden“ bedeutet nicht, dass kein Nachweis existiert — sondern dass innerhalb der bereitgestellten und geprüften Unterlagen kein entsprechender Nachweis identifiziert wurde.

Schematische Darstellung

Ergebnisstufen

Drei Ausgänge — und ihre genaue Bedeutung.

Die Formulierung der Ergebnisstufen ist bewusst eng gefasst. Sie beschreibt den geprüften Umfang und nicht die Wirklichkeit.

Gedeckt
Innerhalb der bereitgestellten Unterlagen wurde ein Nachweis identifiziert, der die Aussage im geprüften Umfang trägt.
Teilweise gedeckt
Es liegt ein Nachweis vor, der die Aussage nicht in ihrem vollen Umfang abdeckt — etwa bei abweichender Bezugsgröße, Reichweite oder Zeitraum.
Im geprüften Umfang nicht gefunden
Innerhalb der bereitgestellten und geprüften Unterlagen wurde kein entsprechender Nachweis identifiziert. Das bedeutet nicht, dass kein Nachweis existiert.

Wichtig

„Nicht gefunden“ ist eine Aussage über die Unterlagen — nicht über Ihr Unternehmen.

Häufig existiert der Nachweis, liegt aber an anderer Stelle: in einem Prüfbericht, einer Lieferantenbestätigung, einer Messreihe oder einem System, das nicht Teil des bereitgestellten Umfangs war. Der Befund ist deshalb zuerst ein Hinweis darauf, wo nachgesehen werden sollte.

Nachweisstruktur

Je Aussage, nicht je Kampagne.

Nachweise werden üblicherweise projektbezogen gesammelt. Für die Claim-Arbeit braucht es die umgekehrte Zuordnung: Welche Grundlage trägt welche Aussage?

  • Zuordnung von Unterlagen zu konkreten Aussagen
  • Kennzeichnung von Aussagen mit möglichen Nachweisproblemen
  • Sichtbarkeit abweichender Bezugsgrößen und Zeiträume
  • Grundlage für die Definition kritischer Begriffe
  • Dokumentierter Stand für interne Prüfprozesse
„Wer belegen kann, welche Aussage auf welche Grundlage gestützt wird, ist in jeder Konstellation besser aufgestellt.“

Das gilt intern gegenüber der Revision genauso wie extern gegenüber einem Berater, der auf dieser Grundlage weiterarbeitet.

Zusammenspiel

Einordnung, Nachweis, Bearbeitung.

Die Einordnung sagt, wie kritisch eine Aussage ist. Der Nachweisabgleich sagt, ob sie getragen wird. Erst beides zusammen ergibt eine belastbare Entscheidungsgrundlage: anpassen, belegen oder entfernen.

Das Ergebnis des Abgleichs fließt in den Bearbeitungsstatus ein und bleibt im Report dokumentiert.

Nachweisabgleich
  • „Recyclinganteil 72 %“gedeckt
  • „emissionsarme Produktion“teilweise gedeckt
  • „klimaneutrales Unternehmen“im geprüften Umfang nicht gefunden

„Nicht gefunden“ bedeutet nicht, dass kein Nachweis existiert — sondern dass innerhalb der bereitgestellten und geprüften Unterlagen kein entsprechender Nachweis identifiziert wurde.

Schematische Darstellung

Häufige Fragen

Zum Nachweisabgleich.

Welche Unterlagen sind sinnvoll?
Alles, was eine Aussage trägt: Prüfberichte, Zertifikate und Zertifizierungsgrundlagen, Messdaten, Methodenbeschreibungen, Lieferantenbestätigungen sowie interne Kennzahlen. Entscheidend ist die Zuordenbarkeit zur Aussage.
Ist der Abgleich eine Prüfung der Nachweise selbst?
Nein. Abgeglichen wird, ob innerhalb der bereitgestellten Unterlagen ein Nachweis identifiziert werden kann, der die Aussage im geprüften Umfang trägt. Eine inhaltliche Validierung der Nachweise selbst ist damit nicht verbunden.
Was passiert bei „teilweise gedeckt“?
Typischerweise wird entweder die Aussage konkretisiert, sodass sie zum Nachweis passt, oder der Nachweis erweitert. Beide Wege bleiben im Bearbeitungsstatus dokumentiert.
Bleiben die Unterlagen vertraulich?
Ja. Nachweisunterlagen werden wie alle Kundeninhalte vertraulich verarbeitet und nicht zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle verwendet.

Nächster Schritt

Welche Aussagen tragen — und welche nicht?

Wir besprechen, welche Unterlagen vorliegen und wie der Abgleich sinnvoll zugeschnitten wird.