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Prüf-Thema · Umwelt

Green Claims

Umweltbezogene Werbung ist besonders streng reguliert. Pauschale „grüne“ Aussagen ohne Nachweis, Klimaneutralitäts-Versprechen auf Kompensationsbasis und selbst erfundene Siegel sind künftig per se unzulässig (Schwarze Liste, § 3 Abs. 3 UWG n.F.). Wir inventarisieren Ihre Umweltaussagen, bewerten das Risiko und liefern belegbare Formulierungen.

Was wir prüfen

  • Pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis („umweltfreundlich“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „grün“)
  • Produktbezogene Klimaneutralitäts- / CO₂-Kompensationsclaims („CO₂-neutral“)
  • Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem / staatliche Festsetzung
  • Zukunfts-Umweltziele („klimaneutral bis 2030“) ohne Plan, KPIs und externe Prüfung
  • Unklare Reichweite: bezieht sich die Aussage auf Produkt, Verpackung oder Unternehmen?

Wie wir schützen

  • Umformulierung von pauschaler Wirkung zu konkret belegbarer Umweltleistung
  • Konkretisierung: Umweltaspekt, Bezugsgröße, Zeitraum und Methodik — auf demselben Medium erklärt
  • Nachweis-/Belegstruktur je Aussage (Claim-Akte, Definitionskatalog kritischer Begriffe)
  • Zukunftsziele mit Umsetzungsplan, messbaren KPIs und unabhängiger Prüfung hinterlegen
  • Freigabe- und Governance-Prozess für neue Umweltkommunikation

Schadens- & Haftungsrisiken

  • Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände
  • Behördliche Sanktionen — je nach nationaler Ausgestaltung Bußgeld bis zu 4 % des Jahresumsatzes
  • Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, Rückruf von Werbematerial
  • Reputationsschaden und Vertrauensverlust bei Kunden und Mitgliedern

Grundlage: Richtlinie (EU) 2024/825 (EmpCo), 3. UWG-Änderungsgesetz, Anwalts-Präsentation „Neue Rechtslage bei Green Claims“ (Vogel & Partner Rechtsanwälte).

Dieses Thema prüfen lassen

Legen Sie ein Audit-Projekt an, fügen Sie Website-Inhalte und Dokumente hinzu und erhalten Sie ein Risiko-Cockpit samt Report.

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Green Claims Compliance (Umwelt) | ESGeffective