Rückzug der Green-Claims-Richtlinie: Entlastung ohne Entwarnung
Der angekündigte Rückzug des Vorschlags nimmt die geplante Vorab-Zertifizierung vom Tisch. Am materiellen Maßstab für umweltbezogene Werbung ändert das wenig.
Die Ankündigung, den Vorschlag für eine Green-Claims-Richtlinie zurückzuziehen, wurde in Teilen der Wirtschaft als Richtungswechsel gelesen. Diese Lesart hält einer genauen Betrachtung nicht stand — sie verwechselt Verfahren mit Maßstab.
Was entfallen würde
Der zentrale und am stärksten kritisierte Baustein des Vorschlags war die zwingende Vorab-Zertifizierung umweltbezogener Werbeaussagen durch einen externen Dritten. Ohne diese Zertifizierung hätte eine Aussage nicht verwendet werden dürfen. Der Einwand gegen diesen Ansatz war nicht primär inhaltlich, sondern systematisch: Lauterkeitsrecht arbeitet mit nachgelagerter Kontrolle, nicht mit Genehmigungsvorbehalten.
Hinzu kam ein absehbarer Nebeneffekt, der ökologisch gegenläufig wirkt: Unternehmen verzichten im Zweifel ganz auf Umweltkommunikation. Wer über tatsächliche Verbesserungen nicht mehr spricht, verliert auch das Argument, in sie zu investieren.
Was unverändert bleibt
- Die EmpCo-Richtlinie ist in Kraft; ihre Vorgaben werden national umgesetzt.
- Die per-se-Verbote der Schwarzen Liste bleiben bestehen — darunter Siegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem und allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis.
- Die deutsche Rechtsprechung legt bei umweltbezogenen Aussagen seit Langem einen strengen Maßstab an.
Ohne Vorab-Zertifizierung entfällt die Pflicht zum Verfahren — nicht die Pflicht zum Nachweis.
Die praktische Konsequenz
Der Unterschied ist bedeutsam: Statt eines externen Zertifikats, das den Nachweis einmalig bündelt, bleibt die Nachweisführung in der Verantwortung des Unternehmens — fortlaufend und für jede einzelne Aussage. Für die interne Organisation ist das eher anspruchsvoller als einfacher. Wer belegen kann, welche Aussage auf welche Grundlage gestützt wird, ist in jeder Konstellation besser aufgestellt.
